Infos zu Charterversicherungen!*
Warum eine Skipper-Haftpflichtversicherung?
Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.
Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt.
Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften.
Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Krankenversicherung der Ehefrau oder Kinder) in der Regel nicht greifen.
Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden gechartertem Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, welche wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc. Evtl. sind sogar bestimmte Schäden ausgeschlossen.
Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt Deckungsschutz besteht.
Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde. Die Folge kann sein, dass der Versicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben!
Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, i.d.R. auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist.
Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge "grober Fahrlässigkeit" des Skippers entstanden.
Weil die Crew über den Skipper mitversichert ist.
Weil YACHT-POOL sogar die grobe Fahrlässigkeit und Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten deckt!
Warum eine Kautions-Versicherung
Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat - Das ist meist der Skipper selbst - aus seiner Verantwortung als Schiffsführer.
Selbstverständlich führte dies dazu, dass
verantwortungsbewusste Skipper immer klarer eine Versicherung dieses
persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung
von YACHT-POOL gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt
unbeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit!
Weil Sie damit chartern können
wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie
wollen - weltweit!
CHARTER-RÜCKTRITTVERSICHERUNG
- Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten bezahlt*
- Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten bezahlt*.
- Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist*.
- Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten*.
- Gedeckt sind die Kosten für die Charter und die Flüge (sofern im Antrag angegeben)*.
*Das ist nur eine Erstinformation über die Möglichkeit einer Skipperhadftpflichtversicherung, bereit gestellt von Yacht-Pool. Eine Beratung dazu kann nur von der Versicherungsgesellschaft selber übernommen werden. Die Kontaktdaten dazu finden Sie auf dem von uns übermittelten Versicherungsantrag.
Alle Hausboot-Reviere bei Nautic-Tours